Erwägungsgrund 2 32025R2439
Der Bericht 2024 mit dem Titel „Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit“ (im Folgenden „Draghi-Bericht“) hob hervor, dass die Anzahl und Komplexität der Vorschriften den Handlungsspielraum der Unternehmen der Union einschränken und sie daran hindern könnten, wettbewerbsfähig zu bleiben. Eine detaillierte Analyse der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ergab auch einen übermäßigen Verwaltungsaufwand und übermäßige Kosten im Zusammenhang mit den mit der Verordnung (EU) 2024/2865 eingeführten Anforderungen. Auf der Grundlage dieser Befunde hat die Kommission vorgeschlagen bestimmter Anforderungen und Verfahren für chemische Produkte zu vereinfachen. Wie in der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Der Binnenmarkt: unser europäischer Heimatmarkt in einer unsicheren Welt, eine Strategie für einen einfachen, nahtlosen und starken Binnenmarkt“ dargelegt, zielt dieser Vorschlag unter anderem darauf ab, ein besseres Gleichgewicht herzustellen zwischen einerseits der Notwendigkeit, dass die Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett für die Verbraucher klar verständlich sein müssen, und andererseits der Notwendigkeit, Markthemmnisse und den Verwaltungsaufwand für die Industrie zu verringern. In Anbetracht dieses Vorschlags ist es erforderlich, die mit der Verordnung (EU) 2024/2865 eingeführten Verpflichtungen in Bezug auf die Formatierung von Kennzeichnungsetiketten, Werbung, Fernabsatzangebote und Neukennzeichnung zeitlich weiter aufzuschieben. Eine solche weitere Verschiebung würde es den Wirtschaftsakteuren ermöglichen, sich auf Änderungen der Formatierungs- und Kennzeichnungsvorschriften sowie auf neue Informationsanforderungen für Werbung und Fernabsatzangebote vorzubereiten, die im Vorschlag der Kommission vorgesehen sind.