Erwägungsgrund 10 32020R0493
Die Union stellt den Mitgliedern der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen und Bediensteten der Union Laissez-Passer gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1417/2013 des Rates für die dienstliche Verwendung aus. Die Union sollte verpflichtet sein, der Agentur Informationen über die entsprechenden echten Dokumente und die Sicherheitsmerkmale dieser Dokumente zu übermitteln.