Gesetze
Gesetz wird geladen …
Eine vorübergehende Aussetzung der Visumbefreiung sollte aufgehoben werden können, wenn die Gegebenheiten, die dazu geführt haben, vor Ende des Aussetzungszeitraums beseitigt werden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission vor Ende Aussetzungszeitraums einen Durchführungsrechtsakt erlassen, wenn dieser Zeitraum in einem Durchführungsrechtsakt festgelegt ist, oder einen delegierten Rechtsakt erlassen, wenn dieser Zeitraum in einem delegierten Rechtsakt festgelegt ist.
Werden die Gegebenheiten, die zu der vorübergehenden Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht geführt haben, vor Ende der Geltungsdauer des nach den…
Werden die Gegebenheiten, die zu der vorübergehenden Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht geführt haben, vor Ende der Geltungsdauer der Absatz 1 oder 5…
Wenn ein Beschluss zur vorübergehenden Aussetzung der Visumbefreiung für ein Drittland gefasst wurde, sollte es für einen verstärkten Dialog zwischen der…
Wird ein Durchführungsrechtsakt zur vorübergehenden Aussetzung der Visumbefreiung für Staatsangehörige eines Drittlands mit der Begründung erlassen, dass dieses…
Sie erlässt auf Ersuchen des betroffenen Mitgliedstaats oder auf eigene Initiative einen Durchführungsrechtsakt, mit dem die Befreiung von der Visumpflicht für…
Die Kommission kann einen Durchführungsrechtsakt erlassen, mit dem die Anwendung des Artikels 1 ganz oder teilweise ausgesetzt wird, wenn einer der folgenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.