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Wenn ein Beschluss zur vorübergehenden Aussetzung der Visumbefreiung für ein Drittland gefasst wurde, sollte es für einen verstärkten Dialog zwischen der Kommission und dem betreffenden Drittland, der die Beseitigung der Gegebenheiten, die zu der Aussetzung geführt haben, zum Ziel hat, einen angemessenen Zeitrahmen geben. Zu diesem Zweck sollte die Dauer einer vorübergehenden Aussetzung, die im Wege eines Durchführungsrechtsakts erlassen wird, zwölf Monate betragen, und es sollte die Möglichkeit bestehen, sie im Wege eines delegierten Rechtsakts um weitere 24 Monate zu verlängern. Beim Erlass eines solchen delegierten Rechtsakts ist es wichtig, dass die Kommission das Ergebnis des verstärkten Dialogs mit dem betreffenden Drittland, die von diesem Drittland und den betreffenden Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen sowie die Gründe für die Annahme, dass die Gegebenheiten, die zu der vorübergehenden Aussetzung geführt haben, nicht behoben wurden, im Einzelnen erläutert. Wenn vor Ende der Geltungsdauer des delegierten Rechtsakts keine Lösung gefunden wird und die Kommission einen Gesetzgebungsvorschlag zur Überführung der Bezugnahme auf das betreffende Drittland von Anhang II in Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1806 vorlegt, sollte die Kommission einen delegierten Rechtsakt erlassen, mit dem die vorübergehende Aussetzung bis zum Inkrafttreten des angenommenen Gesetzgebungsvorschlags verlängert wird. Diese Verlängerung sollte jedoch nicht mehr als 24 Monate betragen.
Wird ein Durchführungsrechtsakt zur vorübergehenden Aussetzung der Visumbefreiung für Staatsangehörige eines Drittlands mit der Begründung erlassen, dass dieses…
Vor Ende der Geltungsdauer eines nach Absatz 1 erlassenen delegierten Rechtsakts legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über…
Hat das betreffende Drittland die Visumpflicht nicht binnen 24 Monaten ab der in Buchstabe a Unterabsatz 3 genannten Veröffentlichung aufgehoben, so erlässt die…
Eine vorübergehende Aussetzung der Visumbefreiung sollte aufgehoben werden können, wenn die Gegebenheiten, die dazu geführt haben, vor Ende des…
Wurde eine Beschluss zur vorübergehenden Aussetzung der Visumbefreiung mit der Begründung getroffen, dass ein von der Visumpflicht befreites Drittland, mit dem…
Abweichend von den Absätzen 1 bis 4 des vorliegenden Artikels, Artikel 8b und Artikel 8c Absatz 2 und sofern dies aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.