Erwägungsgrund 14 32025R2445
Europäische politische Parteien und die ihnen angeschlossenen europäischen politischen Stiftungen, die durch den europäischen Rechtsstatus als solche auf Unionsebene anerkannt werden wollen und öffentliche Finanzmittel aus dem Gesamthaushaltsplan der Union erhalten wollen, sollten bestimmte Grundsätze beachten und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere sollten europäische politische Parteien, die ihnen angeschlossenen europäischen politischen Stiftungen und ihre jeweiligen Mitglieder die Werte achten, auf die sich die Union gemäß Artikel 2 EUV gründet. Europäische politische Parteien und die ihnen angeschlossenen europäischen politischen Stiftungen sollten ferner sicherstellen, dass ihre Mitgliedsparteien und Mitgliedsorganisationen diese Werte achten.