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Ein politisches Bündnis kann die Eintragung als europäische politische Partei beantragen, wenn es folgende Voraussetzungen erfüllt:
Es hat seinen Sitz in einem Mitgliedstaat, wie in seiner Satzung angegeben;
mindestens eine der folgenden Feststellungen trifft zu:
seine Mitgliedsparteien sind in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten durch Mitglieder des Europäischen Parlaments, von nationalen oder regionalen Parlamenten oder von regionalen Versammlungen vertreten,
es oder seine Mitgliedsparteien haben in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament mindestens drei Prozent der abgegebenen Stimmen in jedem dieser Mitgliedstaaten erhalten;
seine Mitgliedsparteien sind nicht Mitglieder einer anderen europäischen politischen Partei;
insbesondere sein Programm und seine Tätigkeiten stehen im Einklang mit den Werten, auf die sich die Union gemäß Artikel 2 EUV gründet, und zwar Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, und es gibt eine entsprechende formelle Standarderklärung unter Verwendung des Musters in Anhang I dieser Verordnung ab;
es stellt sicher, dass seine Mitgliedsparteien, insbesondere in ihren Programmen und Tätigkeiten, die Werte, auf die sich die Union gründet und die in Artikel 2 EUV niedergelegt sind, wahren, und es gibt eine entsprechende formelle Standarderklärung unter Verwendung des Musters in Anhang I dieser Verordnung ab;
es stellt sicher, dass seine Mitgliedsparteien oder seine einzelnen Mitglieder keinen restriktiven Maßnahmen gemäß Artikel 215 Absatz 2 AEUV unterliegen;
es oder seine Mitglieder haben an der Wahl zum Europäischen Parlament teilgenommen oder öffentlich ihre Absicht bekundet, an der nächsten Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen zu wollen;
es verfolgt keine Gewinnzwecke.
Eine Einrichtung kann die Eintragung als europäische politische Stiftung beantragen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllt:
sie ist einer europäischen politischen Partei angeschlossen, die im Einklang mit dieser Verordnung eingetragen ist;
sie hat ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, wie in ihrer Satzung angegeben;
insbesondere ihr Programm und ihre Tätigkeiten stehen im Einklang mit den Werten, auf die sich die Union gemäß Artikel 2 EUV gründet, und zwar Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, und sie gibt eine entsprechende formelle Standarderklärung unter Verwendung des Musters in Anhang I dieser Verordnung ab;
sie stellt sicher, dass ihre Mitgliedsorganisationen die in Artikel 2 EUV niedergelegten Werte wahren und gibt eine entsprechende formelle Standarderklärung unter Verwendung des Musters in Anhang I dieser Verordnung ab;
sie stellt sicher, dass ihre Mitgliedsorganisationen oder ihre einzelnen Mitglieder keinen restriktiven Maßnahmen gemäß Artikel 215 Absatz 2 AEUV unterliegen;
ihre Ziele ergänzen die Ziele der europäischen politischen Partei, der sie förmlich angeschlossen ist;
ihrem Leitungsorgan gehören Mitglieder aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten an;
sie verfolgt keine Gewinnzwecke.
Eine europäische politische Partei darf nur eine förmlich angeschlossene europäische politische Stiftung haben. Jede europäische politische Partei und die ihr angeschlossene europäische politische Stiftung gewährleisten die Trennung zwischen ihren jeweiligen laufenden Geschäften, Leitungsstrukturen und ihrer jeweiligen Rechnungslegung.
In der Verordnung (EU, Euratom) 2025/2445 sind die Voraussetzungen für die Eintragung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen…
Wenn der Mitgliedstaat, in dem der Antragsteller eines Antrags auf Eintragung als europäische politische Partei oder europäische politische Stiftung seinen Sitz…
Bei der Entscheidung über die Eintragung einer europäischen politischen Partei oder einer europäischen politischen Stiftung sollte die Behörde, um…
Europäische politische Parteien und die ihnen angeschlossenen europäischen politischen Stiftungen, die durch den europäischen Rechtsstatus als solche auf…
Die Satzung einer europäischen politischen Partei oder einer europäischen politischen Stiftung sollte einige grundlegende Bestimmungen umfassen. Den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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