Erwägungsgrund 22 32022R0515VERORDNUNG (EU) 2022/515 DES RATES vom 31. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/109 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern
Die Verordnung (EU) 2022/109 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 17 32025R0398VERORDNUNG (EU) 2025/398 DES RATES vom 24. Februar 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/263 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation
Die Verordnung (EU) 2022/263 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 8 32025R1561VERORDNUNG (EU) 2025/1561 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juli 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1542 in Bezug auf die Pflichten der Wirtschaftsakteure hinsichtlich der Strategien zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflicht (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2023/1542 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 56 32025R0202VERORDNUNG (EU) 2025/202 DES RATES vom 30. Januar 2025 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/257 im Hinblick auf Fangmöglichkeiten für 2025
Die Verordnung (EU) 2024/257 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32025R0608VERORDNUNG (EU) 2025/608 DES RATES vom 24. März 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/2309 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti
Die Verordnung (EU) 2022/2309 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 18 32025R2650VERORDNUNG (EU) 2025/2650 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich bestimmter Verpflichtungen von Marktteilnehmern und Händlern
Die Verordnung (EU) 2023/1115 sollte daher entsprechend geändert werden.