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Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden und den Lebensunterhalt der Fischer in der Union zu sichern, sollten die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung für die Ostsee ab dem 1. Januar 2026 gelten. Die Bestimmungen zur Änderung der Verordnung (EU) 2025/202 zu Stintdorsch im Skagerrak-Kattegat und in der Nordsee sollten jedoch rückwirkend vom 1. November 2025 bis zum 31. Oktober 2026 gelten, da dies der Fangsaison für Stintdorsch entspricht. Die Bestimmungen zur Änderung der Verordnung (EU) 2025/202 sollten über Weißen Thun im Mittelmeer rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 gelten, um den Berichtszeitraum für die ab dem 1. Januar 2025 geltende TAC beizubehalten. Der Grundsatz der Rechtssicherheit und der Grundsatz des Schutzes legitimer Erwartungen werden durch diese rückwirkende Geltung nicht berührt, da die Quoten im Rahmen dieser TACs noch nicht ausgeschöpft wurden oder erhöht wurden. Aus Gründen der Dringlichkeit sollte diese Verordnung unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden und den Lebensunterhalt der Fischer in der Union zu sichern, sollte die vorliegende Verordnung ab dem 1.…
Einige Bestimmungen der vorliegenden Verordnung zur Änderung der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/257 über Fangmöglichkeiten für Zahnfische (Dissostichus…
Auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Gutachten sollte eine vorläufige TAC für Stintdorsch im ICES-Gebiet IIIa und in den Unionsgewässern der ICES-Gebiete…
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden und den Lebensunterhalt der Fischer in der Union zu sichern, sollte die vorliegende Verordnung ab dem 1.…
Die in der Verordnung (EU) 2022/109 vorgesehenen Fangbeschränkungen gelten ab dem 1. Januar 2022. Die Bestimmungen, die durch diese Änderungsverordnung über…
Darüber hinaus haben die zuständigen regionalen Fischereiorganisationen (RFO) Ende 2025 bestimmte internationale Maßnahmen, mit denen Fangmöglichkeiten für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.