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Damit die Fangmöglichkeiten in der Küstenfischerei auf Lachs in der ICES-Unterdivision 32 vollständig ausgeschöpft werden können, ist es angebracht, eine begrenzte gebietsübergreifende Flexibilität für Lachs zwischen den ICES-Unterdivisionen 22 bis 31 und der ICES-Unterdivision 32 zu gestatten.
Ebenso abweichend von Absatz 1 ist die Freizeitfischerei auf Lachs nördlich von 59 o 30′ N vom 1. Mai bis zum 31. August in Gebieten innerhalb von vier…
Zur Gewährleistung der vollständigen Nutzung der Fangmöglichkeiten für die Küstenfischerei sollte eine gebietsübergreifende Flexibilität für Lachs von den…
Was Lachs im Hauptbecken betrifft, so hat der ICES sein Nullfang-Gutachten aufrechterhalten, wobei er für 2026 eine Möglichkeit sieht, die gezielte kommerzielle…
Zur Gewährleistung der vollständigen Nutzung der Fangmöglichkeiten sollte es zulässig sein, eine flexible Vereinbarung für einige TAC-Gebiete anzuwenden, die…
Dieser Artikel gilt für die folgenden Bestände: a) Hering in den ICES-Unterdivisionen 30-31; b) Hering in Unionsgewässern der ICES-Unterdivisionen 25-27, 28.2,…
Dieser Artikel gilt für die folgenden Bestände: a) Hering in den ICES-Unterdivisionen 30-31; b) Hering in Unionsgewässern der ICES-Unterdivisionen 25-27, 28.2,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.