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Was Lachs im Hauptbecken betrifft, so hat der ICES sein Nullfang-Gutachten aufrechterhalten, wobei er für 2026 eine Möglichkeit sieht, die gezielte kommerzielle Fischerei und die Freizeitfischerei im Sommer in dem Gebiet nördlich von 59o 30′ N (ICES-Unterdivisionen 29 Nord bis 31) zuzulassen. Darüber hinaus hat der ICES seine Fangempfehlungen im Vergleich zu 2025 aufgrund zusätzlicher Unsicherheiten in Bezug auf die Abundanz von Lachs im Hauptbecken im wichtigsten Lachsfluss im Hauptbecken weiter reduziert. Gemäß Artikel 16 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 ist es daher angezeigt, die Höhe der Fangmöglichkeiten und das Fanggebiet und den Zeitraum im Einklang mit dem ICES-Gutachten festzulegen und die operativ damit verbundenen Abhilfemaßnahmen beizubehalten.
Ebenso abweichend von Absatz 1 ist die Freizeitfischerei auf Lachs nördlich von 59 o 30′ N vom 1. Mai bis zum 31. August in Gebieten innerhalb von vier…
Damit die Fangmöglichkeiten in der Küstenfischerei auf Lachs in der ICES-Unterdivision 32 vollständig ausgeschöpft werden können, ist es angebracht, eine…
Für den Dorschbestand in der östlichen Ostsee hat der ICES seit 2019 Nullfänge empfohlen. Da sich der Bestand nach wie vor in demselben kritischen Zustand…
Laut dem einschlägigen ICES-Gutachten für 2026 machen Fänge von Pollack im Rahmen der Freizeitfischerei in den ICES-Untergebieten 6 und 7 einen erheblichen…
Zur Gewährleistung der vollständigen Nutzung der Fangmöglichkeiten für die Küstenfischerei sollte eine gebietsübergreifende Flexibilität für Lachs von den…
Nach dem einschlägigen ICES-Gutachten sind Fänge von Pollack (Pollachius pollachius) im Rahmen der Freizeitfischerei im ICES-Untergebiet 8 und in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.