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Die ECHA sollte die IPCHEM zusammen mit den Daten, die zum Zeitpunkt der Integration in der IPCHEM enthalten sind, in die gemeinsame Datenplattform integrieren, um eine Unterbrechung des laufenden Betriebs und des Funktionierens der IPCHEM zu verhindern. Um die Daten über das Vorkommen von Chemikalien bestmöglich zu hosten und zu verwalten, sollte die Kommission gleichzeitig die in der IPCHEM enthaltenen Daten an die ECHA, die EUA oder die EFSA zwecks Hosting und künftiger Aktualisierung im Einklang mit ihrem jeweiligen Mandat übermitteln. Um sicherzustellen, dass die ECHA den Betrieb der IPCHEM von der Kommission übernimmt und sie in die gemeinsame Datenplattform integriert, die ursprünglichen Datensätze einpflegt und angemessene Datenströme einrichtet, muss der ECHA für die Durchführung dieser Maßnahmen ein ausreichender Zeitraum, nämlich bis zu drei Jahre ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung, eingeräumt werden.
Bis zum 2. Januar 2029 übermittelt die Kommission die zu diesem Zeitpunkt in der IPCHEM enthaltenen Chemikaliendaten an die ECHA, die EUA oder die EFSA, damit…
Um zu gewährleisten, dass angemessene Vorkehrungen zum Schutz von Human-Biomonitoring-Daten, bei denen es sich um personenbezogene Daten handelt, vorhanden…
Während die ECHA die technischen Funktionen der gemeinsamen Datenplattform schrittweise ermitteln und entwickeln sollte, sollte im Rahmen dieser Verordnung für…
Um die Verfügbarkeit und Nutzung von Informationen über die Umweltverträglichkeit von Chemikalien während ihres gesamten Lebenszyklus zu verbessern und eine…
Um alle relevanten Chemikaliendaten und Informationen über Chemikalien in der gemeinsamen Datenplattform zusammenzuführen, sollten die Kommission und die…
Die Kommission sollte einen Umsetzungsplan verabschieden, in dem die Datensätze mit Chemikaliendaten, die über die gemeinsame Datenplattform zugänglich gemacht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.