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Rapsöl ist ein genehmigter Wirkstoff, der bereits vorläufig in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen wurde . Nach Ansicht der Behörde verfügt der Stoff wahrscheinlich über keine gefährlichen Eigenschaften, und die Exposition durch Verwendungen als Pflanzenschutzmittel ist voraussichtlich nicht höher als die Exposition über die Nahrung . Daher ist es angezeigt, diesen Wirkstoff in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu belassen und den Verweis auf die Fußnote, in der auf seine vorläufige Aufnahme in Anhang IV hingewiesen wird, zu streichen.
Fischöl und Schafsfett wurden vorläufig in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen, in Erwartung des Abschlusses ihrer Bewertung gemäß der…
Die Genehmigung für den Wirkstoff Pflanzenöle/Citronellöl lief am 31. August 2022 aus, da kein Antrag auf ihre Erneuerung gestellt wurde. Da verschiedene…
Quarzsand wurde vorläufig in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen, in Erwartung des Abschlusses seiner Bewertung gemäß der Richtlinie…
Wirkstoffe, für die nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 keine Rückstandshöchstgehalte erforderlich sind, sollten in Anhang IV der genannten…
Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wird wie folgt geändert: (1) Der Verweis auf die Fußnote 1 nach dem Eintrag „Pflanzenöle: Rapsöl“ wird gestrichen.…
Zwiebelöl wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1295 der Kommission als Grundstoff genehmigt. Es wird davon ausgegangen, dass die Bedingungen für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.