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Die Nutzung digitaler Technologien hat zur Folge, dass von Spielzeugen neue Gefahren ausgehen. Funkspielzeuge müssen die wesentlichen Anforderungen für den Schutz der Privatsphäre erfüllen, und vernetzte Spielzeuge müssen über Sicherheitsvorrichtungen in Bezug auf die Cybersicherheit und den Schutz vor Betrug gemäß der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates verfügen. Spielzeuge mit digitalen Elementen müssen der Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates entsprechen. Spielzeuge, bei denen künstliche Intelligenz zum Einsatz kommt, müssen der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates entsprechen. Daher sollten mit der vorliegenden Verordnung keine besonderen Sicherheitsanforderungen in Bezug auf die Cybersicherheit, den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre oder andere, vom Einsatz künstlicher Intelligenz in Spielzeugen ausgehende Gefahren festgelegt werden.
Enthält ein gemäß der vorliegenden Verordnung ausgestellter digitaler Produktpass für ein Spielzeug alle Informationen, die für die Konformitätserklärung…
für Spielzeuge, die unter die Verordnung (EU) 2024/1689 oder die Verordnung (EU) 2024/2847 oder die Richtlinie 2014/53/EU fallen, die besondere Vulnerabilität…
Mit der Festlegung von Cybersicherheitsanforderungen für das Inverkehrbringen von Produkten mit digitalen Elementen soll die Cybersicherheit dieser Produkte…
Produkte mit digitalen Elementen, die nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates als Hochrisiko-KI-Systeme…
Spielzeuge sollten die physikalischen und mechanischen Anforderungen erfüllen, durch die verhindert wird, dass Kinder beim Spielen mit Spielzeug körperliche…
Spielzeuge mit KI-Systemen als Sicherheitsbauteile, die einer Konformitätsbewertung durch einen Dritten unterzogen werden müssen, werden gemäß der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.