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Da bestimmte Aufgaben nur vom Hersteller wahrgenommen werden können, muss klar zwischen den Pflichten des Herstellers und jener der in der Vertriebskette nachgeschalteten Akteure unterschieden werden. Außerdem muss klar zwischen den Pflichten des Einführers und jenen des Händlers unterschieden werden, da der Einführer Spielzeuge aus Drittstaaten auf den Unionsmarkt einführt. Der Einführer sollte sicherstellen, dass diese Spielzeuge mit den in der Union geltenden Anforderungen übereinstimmen.
Ein Einführer oder Händler gilt als Hersteller für die Zwecke dieser Richtlinie und unterliegt den Verpflichtungen für Hersteller gemäß Artikel 4, wenn er ein…
Da bestimmte Aufgaben nur vom Hersteller wahrgenommen werden können, muss klar zwischen dem Hersteller und den in der Vertriebskette nachgeschalteten Akteuren…
Da bestimmte Aufgaben nur vom Hersteller wahrgenommen werden können, ist es erforderlich, dass klar zwischen dem Hersteller und den in der Vertriebskette…
Da bestimmte Aufgaben nur vom Hersteller wahrgenommen werden können, muss klar zwischen dem Hersteller und den in der Vertriebskette nachgeschalteten Akteuren…
Es muss sichergestellt werden, dass Spielzeuge aus Drittstaaten, die auf den Unionsmarkt gelangen, sämtlichen in der Union geltenden Anforderungen genügen, und…
Ein Einführer oder Händler gilt für die Zwecke dieser Verordnung als Hersteller und unterliegt den Verpflichtungen für Hersteller gemäß den §§ 3 und 4, wenn er…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.