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Bei der Sicherheitsbewertung sollten die Hersteller die im Spielzeug vorhandenen chemischen Stoffe und das mögliche nicht beabsichtigte Vorhandensein von Stoffen, die allgemeinen Verboten oder anderen Beschränkungen unterliegen, bewerten und feststellen, ob ihr Vorhandensein in solchen Mengen bei guter Herstellungspraxis technisch unvermeidbar ist und ob das Spielzeug sicher ist. Bei der Bewertung sollte der Umfang möglicher Prüfungen festgelegt werden, insbesondere für jene Stoffe, bei denen nach guter Herstellungspraxis vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie im Spielzeug, auch als Spuren, vorhanden sind.
Um nachzuweisen, dass ein Spielzeug die wesentlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt, nehmen die Hersteller vor dem Inverkehrbringen eines Spielzeugs eine…
Die Hersteller führen vor dem Inverkehrbringen eines Spielzeugs eine Analyse der chemischen, physikalischen, mechanischen, elektrischen, Entflammbarkeits-,…
Die Hersteller führen vor dem Inverkehrbringen eines Spielzeugs eine Analyse der chemischen, physikalischen, mechanischen und elektrischen Gefahren sowie der…
Um dort Flexibilität zu ermöglichen, wo die Sicherheit von Kindern nicht beeinträchtigt wird, sollte es möglich sein, das Vorhandensein eines verbotenen Stoffes…
Bei der Sicherheitsbewertung sollte gegebenenfalls das Gesundheitsrisiko berücksichtigt werden, das von digital vernetzten Spielzeugen ausgeht, einschließlich…
Da Spielzeuge vorhanden sein oder entwickelt werden können, die Gefahren mit sich bringen, denen keine spezielle in dieser Richtlinie festgelegte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.