Erwägungsgrund 7 32025R2600
Darüber hinaus hat Russland durch die Beschlagnahme, Einziehung oder Zwangsversteigerung wirtschaftlicher Vermögenswerte von Investoren aus der Union in Russland der Wirtschaft und den Unternehmen in der Union Schaden zugefügt. Dieser Schaden kommt zu den gesonderten Zahlungen und Steuern hinzu, mit denen Einrichtungen und Investoren der Union belegt werden, sowie zu erheblichen Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs, die wiederum Investitionen verzerren und sich negativ auf Unternehmen und Märkte auswirken. Das Risiko weiterer Beschlagnahmen von Vermögenswerten ist angesichts des bestehenden Risikos und der fehlenden Möglichkeit für Investoren aus der Union, den russischen Markt zu verlassen, nach wie vor hoch. In diesem Zusammenhang unterzeichnete der Präsident der Russischen Föderation am 30. September 2025 einen Erlass über den beschleunigten Verkauf von Vermögenswerten nach deren Beschlagnahme.