Erwägungsgrund 4 32025R2601
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2585 wird ein zusätzliches Kriterium für die Aufnahme von natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in die Liste eingeführt, die für Handlungen oder politische Maßnahmen verantwortlich sind, die der Republik Belarus zuzurechnen sind und die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Stabilität oder die Sicherheit in der Union oder in einem oder mehreren ihrer Mitgliedstaaten, in einer internationalen Organisation oder in einem Drittland untergraben oder bedrohen oder die die Souveränität oder Unabhängigkeit eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten oder eines Drittlands untergraben oder bedrohen, oder diese umsetzen, unterstützen, davon profitieren, an ihnen beteiligt sind oder sie erleichtern, einschließlich in Fällen, in denen dies zu einer Störung des Funktionierens kritischer Infrastrukturen führt, wenn davon auszugehen ist, dass die natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen sich zumindest der potenziellen Auswirkungen bewusst waren. Der politische Kontext und die politischen Gründe für die Einführung dieser restriktiven Maßnahmen sind in den Erwägungsgründen dieses Beschlusses ausgeführt.