VERORDNUNG (EU) 2025/2611 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794 hinsichtlich der Verstärkung der Unterstützung durch Europol und zur Ausweitung der polizeilichen Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde, gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725, angehört und hat am 23. Januar 2024 eine Stellungnahme abgegeben.
Erwägungsgrund 28 32025R2611
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