Erwägungsgrund 6 32025R2627
Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Fischereitätigkeiten der Union in der Fischereizone der Cookinseln und der Notwendigkeit, den Zeitraum, in dem diese Tätigkeiten unterbrochen werden, möglichst kurz zu halten, sollte diese Verordnung so bald wie möglich in Kraft treten.