Erwägungsgrund 82 32025R2643
Zum Zwecke der Kartierung sollte die Kommission eine Liste krisenrelevanter Güter erstellen und diese regelmäßig aktualisieren, wobei der Schwerpunkt auf möglichen Störungen und Engpässen, die die Sicherheit der Versorgung mit solchen Gütern beeinträchtigen, liegt. Die Bestimmung dieser Güter durch die Kommission sollte sich auf Daten stützen, die von den Mitgliedstaaten bereitgestellt werden und sich aus der Bestimmung der einschlägigen Herstellungskapazitäten und Lieferketten ergeben. Um die Vollständigkeit der aggregierten Daten zu gewährleisten, sollte die Kommission diese Daten abgleichen und zu diesem Zweck die verfügbaren Daten sowie erforderlichenfalls Daten verwenden, die durch Informationsersuchen auf freiwilliger Basis an Unternehmen erlangt wurden.