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Nimmt ein assoziiertes Land mittels eines Beschlusses am Programm teil, der gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum oder auf der Grundlage eines anderen Rechtsinstruments erlassen wurde, so gewährt das assoziierte Land dem zuständigen Anweisungsbefugten, dem OLAF und dem Europäischen Rechnungshof die Rechte und den erforderlichen Zugang, damit diese ihre jeweiligen Befugnisse umfassend wahrnehmen können. Im Falle von OLAF gehört dazu auch das Recht, Untersuchungen, einschließlich Kontrollen und Überprüfungen vor Ort gemäß der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 durchzuführen.
Die in Artikel 78 genannte Vereinbarung sieht folgende Verpflichtungen der Ukraine vor:
Ergreifen geeigneter Maßnahmen, um Unregelmäßigkeiten, Betrug, Korruption und Interessenkonflikte zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zu verhindern, aufzudecken und zu beheben, Doppelfinanzierungen aufzudecken und zu vermeiden und rechtliche Schritte zur Einziehung veruntreuter Mittel einzuleiten;
regelmäßige Prüfungen, ob die bereitgestellten Finanzmittel gemäß den geltenden Vorschriften verwendet wurden, insbesondere im Hinblick auf die Verhinderung, Aufdeckung und Behebung von Unregelmäßigkeiten, Betrug, Korruption, und Interessenkonflikten;
bei Zahlungsanträgen gemäß dem Unterstützungsinstrument für die Ukraine Abgabe einer Erklärung, dass die Mittel im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und für den vorgesehenen Zweck verwendet und insbesondere im Einklang mit den ukrainischen Vorschriften, ergänzt durch internationale Standards, in Bezug auf die Verhinderung, Aufdeckung und Behebung von Unregelmäßigkeiten, Betrug, Korruption und Interessenkonflikten, ordnungsgemäß verwaltet wurden;
eine ausdrückliche Ermächtigung der Kommission, des OLAF, des Europäischen Rechnungshofs und gegebenenfalls der Europäischen Staatsanwaltschaft, ihre Rechte gemäß Artikel 129 Absatz 1 der Haushaltsordnung unter Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auszuüben.
regelmäßig zu überprüfen, ob die bereitgestellten Finanzmittel im Einklang mit den geltenden Vorschriften verwendet wurden, insbesondere in Bezug auf die…
regelmäßig zu überprüfen, ob die bereitgestellten Finanzmittel im Einklang mit den geltenden Vorschriften verwendet wurden, insbesondere in Bezug auf die…
regelmäßig zu überprüfen, ob die bereitgestellten Finanzmittel im Einklang mit den geltenden Vorschriften verwendet wurden, insbesondere in Bezug auf die…
Gemäß der Haushaltsordnung, der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und den Verordnungen (EG, Euratom) Nr. 2988/95 ,…
Gemäß der Haushaltsordnung, der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und den Verordnungen (EG, Euratom) Nr. 2988/95 ,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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