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Um eine genaue und echtzeitnahe Bewertung der Art und Schwere der Versorgungskrise sowie der Frage, ob die Einführung von Maßnahmen der vorrangigen Behandlung notwendig ist, zu ermöglichen, sollte die Kommission Informationsersuchen an Wirtschaftsteilnehmer, die zur Herstellung der betreffenden krisenrelevanten Güter beitragen, richten können, wenn ein Durchführungsakt des Rates dies im Rahmen des Versorgungskrisenzustands oder des Zustands einer sicherheitsrelevanten Versorgungskrise vorsieht. Solche Informationsersuchen sollten nur dann gestellt werden, wenn die verfügbaren Informationen nicht ausreichend sind, und sollten sich auf Informationen über die Produktionsfähigkeiten, Produktionskapazitäten oder mögliche Hauptstörungen beschränken. Angesichts der sensiblen Natur der Informationen, die angefragt werden könnten, sollte die Kommission die vorherige Zustimmung des Mitgliedstaats erhalten, in dem sich die Produktionsstätte des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers befindet, und die angefragten Informationen sollten über diesen Mitgliedstaat übermittelt werden. Stimmt der betreffende Mitgliedstaat dem zu, ein solches Informationsersuchen zu stellen, so sollte er beschließen können, das Ersuchen direkt an den betreffenden Wirtschaftsteilnehmer zu richten, und die Kommission davon in Kenntnis setzen. Es ist auch wichtig, dass der Kommission die Informationsersuchen von Drittländern im Zusammenhang mit Tätigkeiten von in der Union niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmern bezüglich der Versorgung mit krisenrelevanten Gütern bekannt sind, da solche Informationsersuchen zu Maßnahmen der vorrangigen Behandlung vonseiten dieser Drittländer führen könnten, die erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung mit solchen Gütern in der Union und auf das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts haben könnten. Daher sollte der betreffende Wirtschaftsteilnehmer den Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet sich seine Produktionsstätte befindet, rechtzeitig informieren; dieser sollte wiederum die Kommission unterrichten, damit es dem betreffenden Mitgliedstaat und der Kommission ermöglicht wird, den betreffenden Wirtschaftsteilnehmer um ähnliche Informationen wie die vom Drittland angeforderten zu ersuchen.
Wird die Maßnahme nach dem vorliegenden Artikel vom Rat gemäß Artikel 60 Absatz 3 aktiviert, so kann die Kommission, sofern die verfügbaren Informationen nicht…
Die Kommission kann die betroffenen Wirtschaftsteilnehmer in den Lieferketten für krisenrelevante Waren oder krisenrelevante Dienstleistungen auffordern, auf…
Um eine genaue Bewertung der Frage zu ermöglichen, ob die Einführung spezifischer Notfallmaßnahmen für den Binnenmarkt die Verringerung schwerwiegender Engpässe…
Vorrangige Ersuchen sollten aus auf einer Initiative eines Mitgliedstaats basierenden Ersuchen der Kommission an in der Union niedergelassene einschlägige…
Auskunftsersuchen an die Wirtschaftsteilnehmer sollten von der Kommission nur dann gestellt werden, wenn die für eine angemessene Reaktion auf den…
Der Zweck des Ersuchens um Informationen von in der Union niedergelassenen Unternehmen entlang der Halbleiter-Lieferkette in der Krisenstufe ist die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.