Gesetze
Gesetz wird geladen …
In Fällen von schwerwiegenden und anhaltenden Engpässen bei oder von außergewöhnlich hoher Nachfrage nach krisenrelevanten Gütern, die eine unmittelbare Gefahr oder das Eintreten schwerwiegender negativer Auswirkungen auf das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts mit sich bringen, könnten sich Maßnahmen der vorrangigen Behandlung auf Unionsebene, mit denen die Verfügbarkeit krisenrelevanter Güter sichergestellt werden soll, als unerlässlich erweisen, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts für Verteidigungsgüter und seiner Lieferketten zu gewährleisten. Die Kommission sollte in diesem Zusammenhang auf Ersuchen eines Mitgliedstaats vorrangige Ersuchen anwenden können, um die Versorgung sowohl mit krisenrelevanten Verteidigungsgütern als auch mit krisenrelevanten Gütern, die keine Verteidigungsgüter sind, zu erleichtern, und vorrangige Aufträge anwenden können, um die Versorgung mit krisenrelevanten Gütern, die keine Verteidigungsgüter sind, sicherzustellen. Die Aktivierung dieser Maßnahmen der vorrangigen Behandlung sollte durch den Rat erfolgen.
Wird die Maßnahme nach dem vorliegenden Artikel vom Rat gemäß Artikel 60 Absatz 3 aktiviert, so kann ein Mitgliedstaat, der entweder bei der Erteilung eines…
Die Kommission stützt das Ersuchen gemäß Absatz 2 auf objektive, sachliche, messbare und fundierte Daten, aus denen hervorgeht, dass eine solche vorrangige…
In Fällen, in denen erhebliche Risiken für das Funktionieren des Binnenmarkts bestehen, oder bei schwerwiegenden und anhaltenden Engpässen bei oder einer…
Vorrangige Ersuchen sollten aus auf einer Initiative eines Mitgliedstaats basierenden Ersuchen der Kommission an in der Union niedergelassene einschlägige…
Angesichts der zunehmenden Verschlechterung des sicherheitspolitischen Kontextes der Union im Zusammenhang mit der andauernden und gestiegenen Bedrohung durch…
Der Versorgungskrisenzustand sollte auf der Grundlage konkreter und zuverlässiger Belege aktiviert werden, wenn es zu schwerwiegenden Störungen oder einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.