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Eine unionsweite Zwangslizenz, die ein Patent betrifft, sollte sich auch auf das ergänzende Schutzzertifikat erstrecken, und zwar in Fällen, in denen der entsprechende Schutz nach Erlöschen des Patents während der Geltungsdauer dieser Zwangslizenz wirksam wird und in denen das ergänzende Schutzzertifikat für das krisenrelevante Erzeugnis gilt. In der unionsweiten Zwangslizenz sollte gegebenenfalls präzisiert werden, dass sie sich auf das ergänzende Schutzzertifikat erstreckt. Durch diese Erweiterung könnte eine unionsweite Zwangslizenz, die ein Patent betrifft, auch dann ihre Wirkung entfalten, wenn die Erfindung nicht mehr durch ein Patent geschützt ist, sondern der Schutz nach Erlöschen des Patents aufgrund eines ergänzenden Schutzzertifikats besteht. Die Zwangslizenz sollte auch für einzelne ergänzende Schutzzertifikate gelten, wenn eine unionsweite Zwangslizenz nach dem Erlöschen des Patents erteilt wird.
Eine unionsweite Zwangslizenz für eine Erfindung, die durch ein Patent geschützt ist, erstreckt sich auf ein unter Verweis auf dieses Patent erteiltes…
Damit die unionsweite Zwangslizenz als Instrument zur Bewältigung von Krisen oder Notfällen optimal wirken kann, sollte sie für ein Patent oder ein…
Die unionsweite Zwangslizenz sollte zudem für veröffentlichte Patentanmeldungen für nationale Patente und für europäische Patente sowie für veröffentlichte…
Eine unionsweite Zwangslizenz sollte nur erteilt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Insbesondere sollte, angesichts der Tatsache, dass das System…
Durch eine unionsweite Zwangslizenz wird die Benutzung einer geschützten Erfindung ohne die Zustimmung des Rechteinhabers gestattet. Daher sollte eine solche…
Um angemessen auf Krisensituationen oder Notfällen reagieren zu können, sollte die Kommission die Befugnis erhalten, die Bedingungen der unionsweiten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.