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Der GLÖZ-Standard 9 verbietet die Umwandlung oder das Umpflügen von Dauergrünland, das als umweltsensibles Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten ausgewiesen ist. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass es außergewöhnliche Situationen geben könnte, in denen solch umweltgefährdetes Dauergrünland z. B. durch invasive Arten geschädigt wird und geeignete Maßnahmen zur Bewältigung solcher Situationen, einschließlich Ausnahmen vom Verbot des Umpflügens der betreffenden Flächen, zur Wiederherstellung dieses Dauergrünlands erforderlich sein könnten, um sicherzustellen, dass die Anforderungen des GLÖZ-Standards 9 zur Erhaltung von Lebensräumen und Arten beitragen. Im Einklang mit dem Ziel der Vereinfachung könnten die Mitgliedstaaten insbesondere auf der Grundlage einer Risikoanalyse ihre bestehenden Kontrollsysteme in Natura-2000-Gebieten nutzen. Darüber hinaus könnten die Mitgliedstaaten auf verbindliche Anforderungen zurückgreifen, die in den Natura-2000-Bewirtschaftungsplänen festgelegt werden, sofern diese Anforderungen im Einklang mit dem in Anhang III der Verordnung (EU) 2021/2115 aufgeführten GLÖZ-Standard 9 stehen.
festzulegen, in welchen Fällen Dauergrünland abweichend von § 8 Absatz 3 mit einer Genehmigung dennoch umgewandelt werden darf, und
Umweltsensibles Dauergrünland gemäß Absatz 1 darf nicht umgewandelt oder gepflügt werden. Satz 1 gilt nicht beim Überführen in eine nichtlandwirtschaftliche…
Gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2021/2115 müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass alle landwirtschaftlichen Flächen einschließlich derjenigen, die…
Der in Anhang III der Verordnung (EU) 2021/2115 aufgeführte GLÖZ-Standard 2 zielt auf den Schutz kohlenstoffreicher Böden ab. Der in Anhang III der Verordnung…
Durch die immer häufigeren extremen Wetterereignisse und Schäden an Dauergrünland, das als umweltsensibles Dauergrünland ausgewiesen ist, aufgrund von Faktoren…
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die in den GAP-Strategieplänen im Rahmen der GLÖZ-Standards 2 und 9 festgelegten Anforderungen für die Landwirte und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.