Gesetze
Gesetz wird geladen …
Artikel 13 Absatz 2a der Verordnung (EU) 2021/2115 sollte geändert werden, damit die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der GLÖZ-Standards auch im Falle von Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall, die Landwirte daran hindern, diese Anforderungen in einem bestimmten Jahr zu erfüllen, vorübergehende Ausnahmen von den Anforderungen an Mindeststandards vorsehen können.
Absatz 2a erhält folgende Fassung: „(2a) Bei der Umsetzung der gemäß den Absätzen 1 und 2 festgelegten Mindeststandards können die Mitgliedstaaten im Falle von…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(2a) Bei der Umsetzung der gemäß den Absätzen 1 und 2 festgelegten Mindeststandards können die Mitgliedstaaten im Falle von…
Durch die immer häufigeren extremen Wetterereignisse und Schäden an Dauergrünland, das als umweltsensibles Dauergrünland ausgewiesen ist, aufgrund von Faktoren…
Um die Kohärenz der Anforderungen an die Landwirte zu verbessern und die Festlegung der GLÖZ-Standards durch die Mitgliedstaaten zu vereinfachen, sollte in…
Gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2021/2115 müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass alle landwirtschaftlichen Flächen einschließlich derjenigen, die…
Abweichend von Artikel 119 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2021/2115 können die Mitgliedstaaten für das Antragsjahr 2024 beschließen, dass Änderungen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.