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Durch die vereinfachte Zahlungsregelung, die die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) 2021/2115 für Kleinerzeuger eingerichtet haben, wird das Antragsverfahren für Einkommensstützung sowohl für Kleinerzeuger als auch für die Verwaltungen einfacher. Damit die Regelung attraktiver wird und mehr Kleinerzeuger zur Inanspruchnahme dieser Regelung bewegt werden, sollte der Höchstbetrag, der im Rahmen dieser Regelung gewährt werden kann, erhöht werden. Um die Teilnahme von Kleinerzeugern, die Zahlungen gemäß dem genannten Artikel erhalten, an den Öko-Regelungen gemäß Artikel 31 der genannten Verordnung zu fördern, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, Zahlungen, die diese Landwirte im Rahmen der Öko-Regelungen erhalten, von dem Höchstbetrag der Zahlung gemäß Artikel 28 der genannten Verordnung auszunehmen.
Gemäß Absatz 5 können sich die Mitgliedstaaten bei der Beschreibung der Verpflichtungen, die der Begünstigte von Öko-Regelungen im Sinne dieses Artikels zu…
Im Rahmen ihrer gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g bestehenden Verpflichtung zur Steigerung der Attraktivität für Junglandwirte und der Verpflichtung, gemäß…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten eine Umverteilung der Direktzahlungen von größeren auf kleinere oder mittlere Betriebe, indem sie Landwirten, die Anspruch auf…
Beschließt ein Mitgliedstaat gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/2115, dass die Zahlung an Kleinerzeuger gemäß Artikel 28 Absatz 1 der genannten…
Um sicherzustellen, dass die Auswirkungen auf die finanzielle und wirtschaftliche Lage der betreffenden Landwirte begrenzt werden, wenn die Mitgliedstaaten…
Um allen aktiven Landwirten ein Mindestmaß an landwirtschaftlicher Einkommensstützung zu garantieren und dem in Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe b AEUV…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.