Erwägungsgrund 31 32021R2115
Welche Kombination von Maßnahmenarten im Hinblick auf diese Ziele am besten geeignet ist, wird von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich sein. Aufgrund der Notwendigkeit, die Anstrengungen für die Anpassung an den Klimawandel zu verstärken, sind sowohl die Verringerung der Treibhausgasemissionen als auch eine verbesserte CO2-Bindung wichtige Klimaschutzmaßnahmen. Die Unterstützung für die Erzeugung und Verwendung von Energie im Rahmen der GAP sollte für Energie gewährt werden, die, auch in Bezug auf die Treibhausgasemissionen, eindeutig die Merkmale der Nachhaltigkeit aufweist. Bei der Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen kann sich eine geringere Abhängigkeit von Chemikalien wie Kunstdüngemitteln und Pestiziden besonders positiv auswirken — gerade auch auf den Schutz der biologischen Vielfalt, wo in vielen Teilen der Union Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von Pestiziden und zur Eindämmung und Umkehrung des Rückgangs der Bestäuberpopulationen rasch benötigt werden.