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Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin zuständig sein, Anforderungen in Bezug auf andere Softwarekomponenten von EHR-Systemen und die Bedingungen für die Verbindung von Gesundheitsdienstleistern mit ihrer jeweiligen nationalen Infrastruktur festzulegen, die auf nationaler Ebene einer Bewertung durch Dritte unterzogen werden könnten. Um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für EHR-Systeme, digitale Gesundheitsprodukte und entsprechende Dienstleistungen zu erleichtern, ist es erforderlich größtmögliche Transparenz in Bezug auf nationales Recht zur Festlegung von Anforderungen an EHR-Systeme und von Bestimmungen über deren Konformitätsbewertung in Bezug auf andere Aspekte als die harmonisierten Softwarekomponenten von EHR-Systemen sicherzustellen. Daher sollten die Mitgliedstaaten die Kommission über diese nationalen Anforderungen informieren, damit diese über die erforderlichen Informationen verfügt, um sicherzustellen, dass diese Anforderungen sich nicht negativ auf die harmonisierten Softwarekomponenten von EHR-Systemen auswirken.
Die Mitgliedstaaten können nationale Anforderungen für EHR-Systeme und Bestimmungen über deren Konformitätsbewertung in Bezug auf andere Aspekte als die…
Die Mitgliedstaaten betreiben eine digitale Prüfumgebung für die Bewertung der harmonisierten Softwarekomponenten von EHR-Systemen. Diese digitalen…
Zur weiteren Förderung der Interoperabilität und Sicherheit sollten die Mitgliedstaaten spezifische Vorschriften für die Beschaffung, Erstattung oder…
Zur Ermöglichung des reibungslosen Austauschs elektronischer Gesundheitsdaten und zur Wahrung der Rechte von natürlichen Personen und Angehörigen der…
Die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen an die Interoperabilität und Sicherheit sollte von den Herstellern von EHR-Systemen durch die Umsetzung…
Die Mitgliedstaaten sollten miteinander und mit der Kommission zusammenarbeiten, um Transparenz und gegenseitiges Vertrauen zu verbessern und die Kriterien für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.