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Zur weiteren Förderung der Interoperabilität und Sicherheit sollten die Mitgliedstaaten spezifische Vorschriften für die Beschaffung, Erstattung oder Finanzierung von EHR-Systemen auf nationaler Ebene im Zusammenhang mit der Organisation, Erbringung oder Finanzierung von Gesundheitsdiensten beibehalten oder festlegen können. Solche spezifischen Vorschriften sollten den freien Verkehr von EHR-Systemen in der Union nicht behindern. Einige Mitgliedstaaten haben eine verbindliche Zertifizierung von EHR-Systemen oder eine verbindliche Interoperabilitätsprüfung für deren Verbindung mit nationalen digitalen Gesundheitsdiensten eingeführt. Solche Anforderungen kommen in der Regel bei Beschaffungsverfahren zum Tragen, die von Gesundheitsdienstleistern und nationalen oder regionalen Behörden organisiert werden. Die verbindliche Zertifizierung von EHR-Systemen auf Unionsebene sollte eine Ausgangsbasis bilden, die bei Beschaffungsverfahren auf nationaler Ebene genutzt werden kann.
Die Mitgliedstaaten können spezifische Vorschriften für die Beschaffung oder Finanzierung von oder Erstattung für EHR-Systeme(n) im Zusammenhang mit der…
Die Mitgliedstaaten können nationale Anforderungen für EHR-Systeme und Bestimmungen über deren Konformitätsbewertung in Bezug auf andere Aspekte als die…
Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin zuständig sein, Anforderungen in Bezug auf andere Softwarekomponenten von EHR-Systemen und die Bedingungen für die…
Die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen an die Interoperabilität und Sicherheit sollte von den Herstellern von EHR-Systemen durch die Umsetzung…
Die Sicherheit elektronischer Identifizierungssysteme ist ein wesentlicher Faktor für eine vertrauenswürdige grenzüberschreitende gegenseitige Anerkennung…
Die technischen Entwicklungen bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen mit Hilfe der IKT können dazu führen, dass die Ausübung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.