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Die Verarbeitung personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten unterliegt den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 und — für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union — der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates . Bezugnahmen auf die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 sind gegebenenfalls auch als Bezugnahmen auf die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1725 für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zu verstehen.
Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Mitgliedstaaten, wenn sie…
Wenn die in der vorliegenden Verordnung vorgesehene Anwendung die Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst, sollte sie in Übereinstimmung mit den…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung sollte strengen Vertraulichkeitsgarantien unterliegen und den Vorschriften über den Schutz…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die in den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der vorliegenden Verordnung und unter der Aufsicht der zuständigen…
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der vorliegenden Verordnung unterliegt der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Union bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben aufgrund der vorliegenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.