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Angesichts der Sensibilität personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten soll diese Verordnung sowohl auf Unionsebene als auch auf nationaler Ebene ausreichende Schutzmaßnahmen bieten, um ein hohes Maß an Datenschutz, Sicherheit, Vertraulichkeit und ethischer Nutzung sicherzustellen. Solche Schutzmaßnahmen sind notwendig, um das Vertrauen in den sicheren Umgang mit elektronischen Gesundheitsdaten natürlicher Personen zur Primär- und Sekundärnutzung im Sinne dieser Verordnung zu fördern.
Im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts, zu denen die in Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten…
Die Verarbeitung großer Mengen personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten für die Zwecke des EHDS im Rahmen von Datenverarbeitungstätigkeiten im…
Da es sich bei Gesundheitsdaten um sensible Daten handelt, sollte die Agentur bei der Datenverarbeitung Sicherheitsvorkehrungen treffen und sicherstellen, dass…
Angesichts der Sensibilität elektronischer Gesundheitsdaten sollten die Gesundheitsdatennutzer keinen uneingeschränkten Zugang zu diesen Daten haben. Der Zugang…
Um die Wirksamkeit der Sekundärnutzung personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten zu erhöhen und die durch die vorliegende Verordnung gebotenen…
Ohne bestehende vertragliche Vereinbarungen oder andere bestehende Mechanismen zu behindern oder zu ersetzen, zielt die vorliegende Verordnung darauf ab, einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.