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Der EU-Datensatzkatalog sollte für Gesundheitsdateninhaber und andere Datenbanknutzer mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand verbunden, benutzerfreundlich, zugänglich und kosteneffizient sein, nationale Datensatzkataloge miteinander verbinden und eine redundante Erfassung von Datensätzen verhindern. Unbeschadet der Anforderungen der Verordnung (EU) 2022/868 könnte der EU-Datensatzkatalog mit der Initiative data.europa.eu abgestimmt werden. Die Interoperabilität zwischen dem EU-Datensatzkatalog, den nationalen Datensatzkatalogen und den Datensatzkatalogen in europäischen Forschungsinfrastrukturen und anderen einschlägigen Infrastrukturen für die gemeinsame Datennutzung sollte sichergestellt werden.
Die Kommission erstellt einen EU-Datensatzkatalog, der die nationalen Datensatzkataloge, die von den Zugangsstellen für Gesundheitsdaten in allen…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission wirken darauf hin, sicherzustellen, dass HealthData@EU mit anderen einschlägigen, gemeinsamen europäischen Datenräumen…
Die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten sollten Informationen über die verfügbaren Datensätze und deren Merkmale bereitstellen, damit die Gesundheitsdatennutzer…
Informationen über die Qualität und die Nutzbarkeit von Datensätzen erhöhen den Wert der Ergebnisse datenintensiver Forschung und Innovation erheblich und…
Um die Arbeit und den Informationsaustausch im Rahmen der vorliegenden Verordnung zu erleichtern, sollten Vorkehrungen für die Einrichtung und Verwaltung von…
Um einen inklusiven und nachhaltigen Rahmen für die länderübergreifende Sekundärnutzung zu schaffen, sollte eine grenzüberschreitende Infrastruktur eingerichtet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.