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Die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten sollten Informationen über die verfügbaren Datensätze und deren Merkmale bereitstellen, damit die Gesundheitsdatennutzer grundlegende Fakten über den Datensatz in Erfahrung bringen und deren mögliche Relevanz für ihre Zwecke bewerten können. Aus diesem Grund sollte jeder Datensatz zumindest Informationen über die Quelle und die Art der Daten und die Bedingungen für die Bereitstellung der Daten enthalten. Der Gesundheitsdateninhaber sollte mindestens jährlich überprüfen, ob seine Beschreibung des Datensatzes im nationalen Datensatzkatalog korrekt und aktuell ist. Dementsprechend sollte ein EU-Datensatzkatalog erstellt werden, um die Auffindbarkeit der im EHDS verfügbaren Datensätze zu erleichtern, Gesundheitsdateninhaber bei der Veröffentlichung ihrer Datensätze zu unterstützen, alle Interessenträger, einschließlich der breiten Öffentlichkeit, unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, über die im EHDS abgelegten Datensätze zu informieren (z. B. Datenqualitäts- und -nutzbarkeitskennzeichnung, Datensatz-Auskunftsblätter) und für die Gesundheitsdatennutzer aktuelle Informationen über Datenqualität und -nutzbarkeit der Datensätze bereitzustellen.
Die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten stellen über einen öffentlich verfügbaren und standardisierten maschinenlesbaren Datensatzkatalog eine Beschreibung in…
Der Gesundheitsdateninhaber übermittelt der Zugangsstelle für Gesundheitsdaten eine Beschreibung des Datensatzes, über den er verfügt, gemäß Artikel 77. Der…
Der Gesundheitsdatennutzer, der nach den Bestimmungen der vorliegenden Verordnung Zugang zu Datensätzen erhält, könnte die Daten in diesen Datensätzen durch…
Um die Wirksamkeit der Sekundärnutzung personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten zu erhöhen und die durch die vorliegende Verordnung gebotenen…
Informationen über die Qualität und die Nutzbarkeit von Datensätzen erhöhen den Wert der Ergebnisse datenintensiver Forschung und Innovation erheblich und…
Der EU-Datensatzkatalog sollte für Gesundheitsdateninhaber und andere Datenbanknutzer mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand verbunden, benutzerfreundlich,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.