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Um eine ordnungsgemäße laufende Verwaltung der grenzüberschreitenden Infrastrukturen für die Primär- und Sekundärnutzung sicherzustellen, ist es erforderlich, Lenkungsgruppen einzurichten, die sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzen. Diese Lenkungsgruppen sollten operative Entscheidungen über die laufende technische Verwaltung der grenzüberschreitenden Infrastrukturen und ihre technische Entwicklung treffen, einschließlich technischer Änderungen der Infrastrukturen, der Verbesserung der Funktionen oder Dienste oder der Sicherstellung der Interoperabilität mit anderen Infrastrukturen, digitalen Systemen oder Datenräumen. Ihre Tätigkeiten sollten sich nicht auf einen Beitrag zur Ausarbeitung von Durchführungsrechtsakten erstrecken, die diese Infrastrukturen betreffen. Die Lenkungsgruppen sollten auch Vertreter anderer befugter Teilnehmer von HealthData@EU als Beobachter zu ihren Sitzungen einladen können und bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben einschlägige Sachverständige konsultieren.
Die Lenkungsgruppe MyHealth@EU und die Lenkungsgruppe HealthData@EU (im Folgenden „Lenkungsgruppen“) werden hiermit für die grenzüberschreitenden…
Darüber hinaus sollten der hochrangigen Lenkungsgruppe bestimmte weitere Aufgaben übertragen werden, die eng mit den in der Richtlinie 2002/59/EG aufgeführten…
Für Medizinprodukte sollte eine hochrangige Lenkungsgruppe zur Überwachung möglicher Engpässe bei Medizinprodukten eingerichtet werden, um dringende Maßnahmen…
Die Mitgliedstaaten sollten über die Ausgestaltung und die Anzahl ihrer nationalen Kontaktstellen entscheiden. Diese nationalen Kontaktstellen können auch in…
Um einen inklusiven und nachhaltigen Rahmen für die länderübergreifende Sekundärnutzung zu schaffen, sollte eine grenzüberschreitende Infrastruktur eingerichtet…
Die Einrichtung eines soliden Mechanismus, der eine bessere Koordinierung und Zusammenarbeit aller mit Zuwanderungsfragen befassten Verbindungsbeamten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.