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Darüber hinaus sollten der hochrangigen Lenkungsgruppe bestimmte weitere Aufgaben übertragen werden, die eng mit den in der Richtlinie 2002/59/EG aufgeführten Aufgaben zusammenhängen und der Fachkompetenz der Gruppe entsprechen. So sollte die Gruppe die Kommission dabei unterstützen, ihre Aufgabe gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2010/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu erfüllen, eine Zusammenarbeit mit Sachverständigengruppen aufzubauen und aufrechtzuerhalten, die bestehende Zusammenarbeit zwischen allen zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten auszuweiten und den Verbund sowie die Interoperabilität des Systems zu überwachen; darüber hinaus sollte die Gruppe für einen Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen allen Beteiligten, einschließlich der Interessenträger aus der Industrie, sorgen.
Seit der Änderung von Anhang III Nummer 2.2 der Richtlinie 2002/59/EG durch die Richtlinie 2014/100/EU der Kommission hat die Lenkungsgruppe im Vergleich zur…
Die hochrangige Gruppe berät und unterstützt die Kommission auf deren Ersuchen oder aus eigener Veranlassung bei der schrittweisen Entwicklung eines gemeinsamen…
Gemäß Anhang III Nummer 2.2 der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates war eine hochrangige Lenkungsgruppe zur Wahrnehmung der dort…
Daher muss gegenüber dem Kommissionsbeschluss über die Einsetzung der hochrangigen Lenkungsgruppe das Aufgabenspektrum aktualisiert werden.
Die Gruppe hat folgende Aufgaben: a) Bewerkstelligung einer Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission betreffend Fragen auf…
Die Kommission kann die Lenkungsgruppe zu allen Fragen konsultieren, die Folgendes betreffen: die Aufgaben gemäß Artikel 2 und den technischen Betrieb aktueller…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.