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In Anhang III Tabelle 2 Nummer 07.04 der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 werden Lebensmittelsimulanzien Käsekategorien zugeordnet. Die vorliegenden Zuordnungen, insbesondere die Kategorien 07.04.B und 07.04.C, entsprechen jedoch nicht der gewöhnlichen Auslegung und Verwendung der Begriffe „natürlicher Käse“ und „verarbeiteter Käse“. Konkret gilt Schmelzkäse in der Regel als verarbeiteter Käse, während Käse, der Hüttenkäse ähnelt, gewöhnlich als unverarbeiteter natürlicher Käse gilt. Die vorliegenden Zuordnungen entsprechen außerdem nicht der Terminologie, die in der von der Behörde festgelegten „FoodEx2-Klassifizierung“ verwendet wird, insbesondere nicht für ungereiften (frischen) und gereiften Käse. Daher ist es angezeigt, die jeweiligen Kategorien zu ändern, um natürlichen und verarbeiteten Käse sowie gereiften und ungereiften Käse besser zu klassifizieren, und gleichzeitig auf der Grundlage der bestehenden Zuordnungen Simulanzzuordnungen festzulegen, die für diese neuen Käsekategorien geeignet sind.
als Zubereitung aus einer Käsestandardsorte der Käsegruppe Frischkäse bezeichnet werden, wenn als Käse ausschließlich die betreffende Käsestandardsorte…
Ist ein Käse oder ein Erzeugnis aus Käse, ausgenommen Schmelzkäse und Schmelzkäsezubereitungen einschließlich Kochkäse, einer Wärmebehandlung unterzogen worden,…
Frischem geschältem und/oder geschnittenem Gemüse ist nur Lebensmittelsimulanz A zugeordnet. Da solches Gemüse säurehaltig sein kann, sollte auch das…
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde zu dem Schluss, dass die Lebensmittelkategorie Milchprodukte (Milch und Käse), die Gegenstand der…
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde zu dem Schluss, dass die Lebensmittelkategorie Milchprodukte (Milch und Käse), die Gegenstand der…
Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 989/2007 wird unter Nummer 1 der Wortlaut „Klasse 1.3. — Käse“ durch den Wortlaut „Klasse 1.1. — Fleisch und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.