Erwägungsgrund 2 32025R0037
Um sicherzustellen, dass die Union Cyberangriffen standhalten kann, und um Schwachstellen auf dem Binnenmarkt zu verhindern, soll mit dieser Verordnung der horizontale Rechtsrahmen für die Festlegung umfassender Cybersicherheitsanforderungen für alle Produkte mit digitalen Elementen gemäß der Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates ergänzt werden, indem sie Sicherheitsziele für verwaltete Sicherheitsdienste sowie für deren Anwendung und die Vertrauenswürdigkeit dieser Dienste vorsieht.