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Die CSIRTs tauschen innerhalb des CSIRTs-Netzes Informationen gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2555 aus. Das europäische Warnsystem für Cybersicherheit sollte eine neue Fähigkeit bilden, die das CSIRTs-Netz ergänzt, indem sie zur Schaffung einer Lageerfassung in der Union beiträgt, durch die die Kapazitäten des CSIRTs-Netzes gestärkt werden können. Grenzübergreifende Cyber-Hubs sollten sich mit dem CSIRTs-Netz abstimmen und eng mit diesem zusammenarbeiten. Dabei sollten sie Daten über Cyberbedrohungen von öffentlichen und privaten Einrichtungen zusammenführen und entsprechende relevante — gegebenenfalls anonymisierte — Informationen weitergeben, den Wert solcher Daten und Informationen durch Expertenanalysen, gemeinsam beschaffte Infrastruktur und modernste Instrumente steigern und zur technologischen Souveränität, offenen strategischen Autonomie, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der Union sowie zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten beitragen.
die Erkennung von Cyberbedrohungen unterstützt und verbessert und die Fähigkeiten des CSIRTs-Netzes, Sicherheitsvorfälle zu verhindern und darauf zu reagieren…
Wenn die grenzübergreifenden Cyber-Hubs Informationen über einen potenziellen oder andauernden Cybersicherheitsvorfall großen Ausmaßes erhalten, stellen sie zu…
Zusammenführung relevanter Daten und Informationen über Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfälle aus verschiedenen Quellen innerhalb der grenzübergreifenden…
Im Rahmen des europäischen Warnsystems für Cybersicherheit sollte eine Reihe grenzübergreifender Cyber-Hubs eingerichtet werden. Diese grenzübergreifenden…
Es ist notwendig, in der gesamten Union sowohl die Erkennung und Lageerfassung im Bereich der Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfälle als auch die Solidarität…
Grenzübergreifende Cyber-Hubs und das CSIRTs-Netz sollten eng zusammenarbeiten, um Synergien sowie eine Komplementarität der Tätigkeiten sicherzustellen. Zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.