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Es wird ein europaweites Infrastrukturnetz aus freiwillig teilnehmenden nationalen und grenzübergreifenden Cyber-Hubs eingerichtet, das europäische Warnsystem für Cybersicherheit, um die Entwicklung fortgeschrittener Fähigkeiten in der Union zur Erkennung, Analyse und Datenverarbeitung in Bezug auf Cyberbedrohungen sowie die Prävention von Sicherheitsvorfällen in der Union zu unterstützen.
Das europäische Warnsystem für Cybersicherheit hat folgende Aufgaben:
Leisten eines Beitrags zu einem besseren Schutz und einer besseren Reaktion auf Cyberbedrohungen durch die Unterstützung von und die Zusammenarbeit mit sowie die Verstärkung der Fähigkeiten der einschlägigen Einrichtungen, insbesondere CSIRTs, dem CSIRTs-Netz, dem EU-CyCLONe und den gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2022/2555 benannten oder eingerichteten zuständigen Behörden;
Zusammenführung relevanter Daten und Informationen über Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfälle aus verschiedenen Quellen innerhalb der grenzübergreifenden Cyber-Hubs sowie Weitergabe analysierter oder aggregierter Informationen durch grenzübergreifende Cyber-Hubs, gegebenenfalls auch an das CSIRTs-Netz;
Sammlung und Unterstützung der Erstellung hochwertiger, handlungsrelevanter Informationen und Erkenntnisse über Cyberbedrohungen unter Nutzung modernster Instrumente und fortgeschrittener Technologien sowie Weitergabe solcher Informationen und Erkenntnisse über Cyberbedrohungen;
Leisten eines Beitrags zur Verbesserung der koordinierten Erkennung von Cyberbedrohungen und zur gemeinsamen Lageerfassung in der gesamten Union sowie zur Abgabe von Warnmeldungen, gegebenenfalls auch durch die Formulierung konkreter Empfehlungen an Einrichtungen;
Erbringung von Dienstleistungen und Durchführung von Tätigkeiten für die Cybersicherheitskreise in der Union, einschließlich eines Beitrags zur Entwicklung fortgeschrittener Instrumente und Technologien wie beispielsweise Instrumente der künstlichen Intelligenz und der Datenanalyse.
Maßnahmen zur Umsetzung des europäischen Warnsystems für Cybersicherheit werden mit Mitteln aus dem Programm „Digitales Europa“ (DEP) unterstützt und gemäß der Verordnung (EU) 2021/694, insbesondere deren spezifischen Ziel 3, durchgeführt.
Es ist notwendig, in der gesamten Union sowohl die Erkennung und Lageerfassung im Bereich der Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfälle als auch die Solidarität…
eines europaweiten Netzes von Cyber-Hubs (im Folgenden „europäisches Warnsystem für Cybersicherheit“), um Fähigkeiten zur koordinierten Erkennung und…
Die CSIRTs tauschen innerhalb des CSIRTs-Netzes Informationen gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2555 aus. Das europäische Warnsystem für Cybersicherheit sollte…
Um den Austausch relevanter Daten und Informationen über Cyberbedrohungen aus verschiedenen Quellen in einem vertrauenswürdigen und sicheren Umfeld in großem…
Die Teilnahme am europäischen Warnsystem für Cybersicherheit ist für die Mitgliedstaaten freiwillig. Jeder Mitgliedstaat sollte auf nationaler Ebene eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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