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Im Hinblick auf die Auswahl privater Dienstleister für die Bereitstellung von Diensten im Rahmen der EU-Cybersicherheitsreserve muss eine Reihe von Mindestkriterien und -anforderungen festgelegt werden, die in die Ausschreibung für die Auswahl dieser Anbieter aufgenommen werden sollten, damit die Bedürfnisse der Behörden und der in Sektoren mit hoher Kritikalität tätigen Einrichtungen oder in sonstigen kritischen Sektoren tätigen Einrichtungen in den Mitgliedstaaten erfüllt werden. Um den besonderen Bedürfnissen der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, sollte der öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Diensten für die EU-Cybersicherheitsreserve gegebenenfalls Auswahlkriterien und -anforderungen entwickeln, die über die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Kriterien und Anforderungen hinausgehen. Es ist wichtig, die Beteiligung kleinerer, auf regionaler und lokaler Ebene tätiger Anbieter zu fördern.
Bei der Beschaffung von Diensten für die EU-Cybersicherheitsreserve nimmt der öffentliche Auftraggeber die folgenden Kriterien und Anforderungen in die…
Die EU-Cybersicherheitsreserve besteht aus Notdiensten vertrauenswürdiger Anbieter verwalteter Sicherheitsdienste, die nach den in Artikel 17 Absatz 2…
Bei der Auswahl von in die EU-Cybersicherheitsreserve einzubeziehenden Anbietern sollte der öffentliche Auftraggeber darauf abzielen sicherzustellen, dass die…
Im Rahmen des Cybernotfallmechanismus sollte schrittweise eine EU-Cybersicherheitsreserve auf Unionsebene eingerichtet werden, die aus Diensten…
Die in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen für die EU-Cybersicherheitsreserve und für vertrauenswürdige Anbieter verwalteter Sicherheitsdienste sollten…
Für den Einsatz der EU-Cybersicherheitsreserve sind spezifische Vorschriften in Bezug auf die Vertraulichkeit erforderlich. Die Beantragung, Prüfung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.