Erwägungsgrund 2 32025R0390
Am 24. Februar 2025 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2025/388 angenommen, mit dem der Beschluss 2014/145/GASP geändert wurde.
Am 24. Februar 2025 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2025/388 angenommen, mit dem der Beschluss 2014/145/GASP geändert wurde.