Erwägungsgrund 2 32025R0903
Am 13. Mai 2025 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2025/904 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen. Mit dem Beschluss (GASP) 2025/904 wird ein neues Kriterium für die Aufnahme in die Liste eingeführt wird, um natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen einzubeziehen, die an der Übertragung von Eigentumsrechten, der Kontrolle oder des wirtschaftlichen Nutzens der Geschäftsinteressen führender in Russland tätiger Geschäftsleute mitgewirkt oder diese ermöglicht haben.