VERORDNUNG (EU) 2025/390 DES RATES vom 24. Februar 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Am 24. Februar 2025 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2025/388 angenommen, mit dem der Beschluss 2014/145/GASP geändert wurde.
Erwägungsgrund 2 32025R0390
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