Erwägungsgrund 3 32025R0395VERORDNUNG (EU) 2025/395 DES RATES vom 24. Februar 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Am 24. Februar 2025 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2025/394 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP angenommen.
Erwägungsgrund 3 32025R0401VERORDNUNG (EU) 2025/401 DES RATES vom 24. Februar 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Am 24. Februar 2025 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2025/397 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP angenommen.
Erwägungsgrund 3 32025R0392VERORDNUNG (EU) 2025/392 DES RATES vom 24. Februar 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
Am 24. Februar 2025 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2025/391 angenommen.
Erwägungsgrund 2 32025R0390VERORDNUNG (EU) 2025/390 DES RATES vom 24. Februar 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Am 24. Februar 2025 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2025/388 angenommen, mit dem der Beschluss 2014/145/GASP geändert wurde.
Erwägungsgrund 3 32025R2601VERORDNUNG (GASP) 2025/2601 DES RATES vom 15. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
Am 15. Dezember 2025 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2025/2585 angenommen, mit dem der Beschluss 2012/642/GASP geändert wird.
Erwägungsgrund 1 32025D0396BESCHLUSS (GASP) 2025/396 DES RATES vom 24. Februar 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation
Der Rat hat am 23. Februar 2022 den Beschluss (GASP) 2022/266 angenommen.