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Um Wirtschaftsbeteiligte aus der Union daran zu hindern, zur Entwicklung der belarussischen Infrastruktur beizutragen, wird mit dem Beschluss (GASP) 2025/391 ein Verbot der Erbringung von Bauleistungen, einschließlich Hoch- und Tiefbauarbeiten, eingeführt.
Um Wirtschaftsbeteiligte aus der Union daran zu hindern, zur Entwicklung der russischen Infrastruktur beizutragen, wird mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 ein…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/391 wird eine Ausnahme von dem Verbot eingeführt, Dienstleistungen in den Bereichen Bauwesen, Architektur und Ingenieurwesen,…
Um das Risiko einer Umgehung der restriktiven Maßnahmen so gering wie möglich zu halten, wird mit dem Beschluss (GASP) 2025/391 das Verbot der Beförderung von…
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/512 werden weitere Beschränkungen für die Erbringung von Diensten für die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre öffentlichen…
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/399 werden weitere restriktive Maßnahmen in Bezug auf die Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den…
Der Rat hat am 24. Juni 2021 den Beschluss (GASP) 2021/1031 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP angenommen, mit dem eine Reihe wirtschaftlicher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.