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Es ist verboten, Software für die Unternehmensführung und Software für Industriedesign und Fertigung unmittelbar oder mittelbar an die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre öffentlichen Stellen, Unternehmen oder Agenturen oder jegliche natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die in deren Namen oder auf deren Weisung handelt, zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben, auszuführen oder ihnen bereitzustellen. Im Beschluss (GASP) 2025/391 wird klargestellt, dass der Verkauf, die Erteilung von Lizenzen und die anderweitige Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums sowie die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen im Zusammenhang mit dieser Software verboten ist.
Es ist verboten, Software für die Unternehmensführung und Software für Industriedesign und Fertigung unmittelbar oder mittelbar an die Republik Belarus, ihre…
Es ist verboten, Software für die Unternehmensführung und Software für Industriedesign und Fertigung unmittelbar oder mittelbar an die Regierung Russlands oder…
Es ist verboten, Software für die Unternehmensführung und Software für Industriedesign und Fertigung unmittelbar oder mittelbar an die Regierung Russlands oder…
Es ist verboten, Software unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung…
an die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre öffentlichen Stellen, Unternehmen oder Agenturen oder jegliche natürliche oder juristische Person, Organisation…
an die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre öffentlichen Stellen, Unternehmen oder Agenturen oder jegliche natürliche oder juristische Person, Organisation…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.