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Mit dem Beschluss (GASP) 2025/391 werden weitere Beschränkungen für die Ausfuhr von Gütern verhängt, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten von Belarus beitragen könnten, darunter chemische Elemente, pyrotechnische Gegenstände und leicht entzündliche Stoffe.
Es ist ferner angezeigt, weitere Beschränkungen für die Ausfuhr von Gütern zu verhängen, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten von Belarus beitragen…
Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1864 wird das Ausfuhrverbot für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und fortschrittliche Güter und Technologien ausgeweitet und…
Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1864 werden weitere Beschränkungen für Ausfuhren nach Belarus eingeführt, insbesondere für Güter und Technologien der…
Gemäß dem Beschluss (GASP) 2025/1471 ist es angezeigt, die Liste der Ausfuhrbeschränkungen unterliegenden Güter, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten…
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/356 werden weitere Beschränkungen für den Handel mit Gütern, die für die Erzeugung oder Verarbeitung von Tabakerzeugnissen…
Gemäß dem Beschluss (GASP) 2025/2040 ist es angezeigt, die Liste der Ausfuhrbeschränkungen unterliegenden Güter, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.