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Um die Kohärenz mit dem Verfahren zur Aussetzung von Rundfunklizenzen gemäß dem Beschluss 2014/512/GASP sicherzustellen, sollte der Rat Durchführungsbefugnisse wahrnehmen, um nach einer Prüfung der entsprechenden Fälle darüber zu entscheiden, ob die restriktiven Maßnahmen zu dem in dieser Verordnung genannten Zeitpunkt in Bezug auf mehrere in Anhang XV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführte Organisationen anwendbar werden sollen.
Um die Kohärenz mit dem Verfahren im Beschluss 2014/512/GASP zur Aussetzung von Rundfunklizenzen sicherzustellen, sollte der Rat Durchführungsbefugnisse…
Um die Kohärenz mit dem im Beschluss 2014/512/GASP festgelegten Verfahren zur Aussetzung von Rundfunklizenzen sicherzustellen, sollte der Rat…
Um die Kohärenz mit dem im Beschluss 2014/512/GASP festgelegten Verfahren zur Aussetzung von Rundfunklizenzen sicherzustellen, sollte der Rat…
Um die Konsistenz mit dem Verfahren in Beschluss 2014/512/GASP zur Aussetzung von Rundfunklizenzen sicherzustellen, sollte der Rat Durchführungsbefugnisse…
Es ist angezeigt, dem Rat Durchführungsbefugnisse zu übertragen, damit er im Wege von Durchführungsrechtsakten und nach Prüfung der einschlägigen Sachverhalte…
Die Befugnis zur Änderung der Listen in den Anhängen VIII und IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 sollte vom Rat ausgeübt werden, um Kohärenz mit dem Verfahren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.