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Ein solcher Einfluss kann sich aus dem Eigentum an der juristischen Person, Einrichtung oder Organisation oder der Kontrolle über die juristische Person, Einrichtung oder Organisation ergeben. Eigentum bedeutet, dass Anteile zu mindestens 50 % an der Organisation gehalten werden, oder dass eine Mehrheitsbeteiligung daran vorliegt. Zu den Elementen, die auf eine Kontrolle hindeuten, gehören das Recht oder die Befugnis, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen; das Recht, die Vermögenswerte der juristischen Person, Einrichtung oder Organisation ganz oder teilweise zu nutzen; die Führung der Geschäfte der juristischen Person, Einrichtung oder Organisation auf einer einheitlichen Grundlage mit Erstellung eines konsolidierten Abschlusses oder die Berechtigung zur Ausübung eines beherrschenden Einflusses über eine juristische Person, Einrichtung oder Organisation.
alle natürliche(n) Person(en), in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine juristische Person — bei der es sich nicht um eine an einem geregelten Markt…
Ein solcher Einfluss kann sich aus dem Eigentum an der juristischen Person, Einrichtung oder Organisation oder der Kontrolle über die juristische Person,…
Ein solcher Einfluss kann sich aus dem Eigentum an der juristischen Person, Organisation oder Einrichtung oder der Kontrolle über die juristische Person,…
Ein solcher Einfluss kann sich aus dem Eigentum an der juristischen Person, Organisation oder Einrichtung oder der Kontrolle über die juristische Person,…
„Eigentum“ an einer juristischen Person, Einrichtung oder Organisation der Besitz von mindestens 50 % der Eigentumsrechte oder eine Mehrheitsbeteiligung an der…
„Eigentum an einer juristischen Person, Vereinigung oder Körperschaft“ den Besitz von mindestens 50 % der Eigentumsrechte oder eine Mehrheitsbeteiligung an der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.